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Eine Begegnung mit dem Jugendamt

Submitted on Sat, 22.02.2020 - 08:22

Erfahrungsbericht von 2016 über den Verlauf eines Engagements im Rahmen der vom BMFSFJ Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Patenschaftsprojekte


 

Vorwort

 

Ich gebe im Folgenden wieder, was mir 2016 bis Anfang 2017 im Kontakt mit einem Jugendamt widerfahren ist.

Noch ein Jahr später hatte ich mich gelegentlich dabei erwischt, Selbstgespräche zu führen, Gewaltphantasien gegenüber den beteiligten Personen durchzuspielen oder alternativ den Einstieg in die Politik - was sich nach der Reaktion meines privaten und beruflichen Umfeldes zu urteilen wohl nicht wesentlich von einem Amoklauf unterscheidet. 

Ich bin kein Jurist und meine Aussagen zur eventuellen Strafbarkeit bestimmter Tatbestände sind nicht zuletzt deshalb im Konjunktiv formuliert. Aber ich habe mich in dieser Zeit - und vor allem danach - gut ins StGB eingearbeitet.

Mit der Veröffentlichung meiner Erfahrungen habe ich trotzdem lange gezögert. Unter anderem hat seither auch die Führung des Jugendamtes gewechselt, und nach Hörensagen wurde insbesondere der Einsatz externer Mitarbeiter wesentlich zurückgestutzt – nach gründlicher Analyse des Vorgekommenen ist das eines meiner Hauptanliegen. Offenbar liegt die Schuld für den Umgang solch ausser Kontrolle geratener Behörden mit dem Bürger nicht ausschliesslich bei der Politik, sondern wird wesentlich von der eigenen Amtsleitung geprägt.

Auf die Nennung der Beteiligten verzichte ich. Die betreffenden Mitarbeiterinnen handelten nur so, wie viele andere im Sozialbereich:

Im Glauben Gutes zu tun, vielleicht schon im Kindesalter dahingegend indoktriniert, dass der Mann schlecht sei und das Weib gut, wie Doris Lessing den Unterricht um die Jahrtausendwende einmal beschrieb, der Mann inkompetent in Erziehungsdingen, gewalttätig und Sex-Monster, das Weib sanft und empathisch.

Ein wichtiges Motiv für ihr Handeln könnte die Angst um den Job sein. Das wäre im heutigen Deutschland zumindest nicht ungewöhnlich: Nach 25 Jahren Jobabbau im öffentlichen Dienst werden viele Beschäftigte – gerade auch im sozialen Bereich – nur noch befristet, prekär und nach Auftragslage oder Budget beschäftigt und wir diskutieren nun über Mindestlöhne, Grundeinkommen oder Mindestrenten.

Wenn man sich aber finanziell nur gerade so über Wasser halten kann und bei einem Jobverlust in ein kleinliches , schikanöses und in Teilen geradezu kontraproduktiv erscheinendes Harz IV System fällt, so ist das keine gute Voraussetzung für ein ehrenhaftes Handeln: „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral“.

Die kurze Zeit unserer Begegnung hat jedenfalls für einen Parcours quer durch das Strafgesetzbuch gereicht. Eine Verfolgung im Einzelnen wäre aber vermutlich ergebnislos verlaufen – im Zweifelsfall handelten die beteiligten Familienhelferinnen in bester Absicht und bestätigen sich gegenseitig ihre Gefährdungseinschätzung.

 

Pflegeelternschaft - oder lieber nicht

 

Ich hatte also zwecks sinnvoller und sinngebender Gestaltung meiner reichlichen freien Zeit zunächst mit dem Gedanken gespielt, eine Pflegeelternschaft zu übernehmen.

Auf der vorgeschriebenen Schulung war die scheinbar wichtigste Frage vieler Pflegeelternschaft-Anwärter, ob sie die Kinder garantiert behalten dürften oder ob die leiblichen Eltern diese irgendwann „zurückfordern“ könnten.

Die Sachbearbeiter wussten zu beruhigen: Man sage den jungen Müttern (die da überfordert, eingeschüchtert und leicht beeinflussbar vor ihnen sitzen), dass es eine „total richtige und verantwortungsvolle Entscheidung“ sei, ihre Säuglinge oder Kleinkinder abzugeben und nicht wiederzusehen.

Auch sei der Umgang zwischen Eltern und Pflegefamilie möglichst zu unterbinden. Wenn solcher überhaupt stattfinde, dann nur über das Jugendamt und unter kompetenter Beobachtung.

Solche Bedingungen sind zumindest für mich unannehmbar. Die Idee, mich oder andere Personen noch freiwillig in eine derart entwürdigende Situation zu begeben, erscheint mir lächerlich und nach meiner Meinung ist es ein Gebot der Menschlichkeit, den Kontakt zwischen Kind und leiblichen Eltern gerade zu erhalten und zu fördern - sofern man es nicht mit völlig ungeeigneten Menschen zu tun hat.

Ich habe mich wegen dieser und weiterer Vorbehalte stattdessen über einen gemeinnützigen Verein als Pate zweier Kinder engagiert: Um meine Zeit und meine Unterstützung anzubieten, bevor aus einem Erziehungsproblem ein Verfahren wird - oder aus einem Verfahren ein Kindesentzug.

 

Der Balken im eigenen Auge


Die Patenschaft lief zunächst ausgezeichnet. Ich war für die beiden Kinder, zwei Jungs im Einschulungsalter, auf Anhieb zu einer wichtigen Bezugsperson geworden. Auch zwischen mir und der Mutter hatte sich dann bald mehr abgezeichnet - bis diese dann durch die externen Mitarbeiter des an ihrem Wohnort zuständigen Jugendamtes massiv unter Druck gesetzt wurde, den Kontakt zu mir zu beenden. Ich wurde in mehreren Schritten denunziert und aus der Familie herausgedrängt.

Von der einen Mitarbeiterin wurde ich wegen des gemeinsamen Besuchs einer Jugendherberge gegenüber der verunsicherten Mutter als möglicher Sexualstraftäter dargestellt: Zwei Erwachsene und drei Kinder (ich hatte noch die Tochter einer Bekannten mitgenommen) in einem Familien-Zimmer in einer Jugendherberge - das sei nun wirklich zu intim.

Nicht dass mich Hysterie jemals berührt hätte; und so habe ich diese Zeichen an der Wand auch nicht wahrgenommen. Mir war zu der Zeit noch nicht klar, dass die Mutter leider wirklich alles mit den so freundlichen und hilfsbereiten Familienhelferinnen teilt – die ihrerseits jede Aussage und jedes Handeln gemeinsam mit ihren Kolleginnen vom Jugendamt „analysieren“ und wohl grundsätzlich negativ auslegen, um der Mutter dann Kindeswohlgefährdung bzw. Duldung oder Inkaufnahme derselben zu unterstellen.

Der spätere Besuch einer öffentlichen Sauna mit einem der beiden Jungs, der unbedingt mitwollte (und natürlich mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter, mit der ich ursprünglich dafür verabredet war) war in dieser Hinsicht sicherlich ungeschickt, und meine spätere Ankündigung, den Kindern das Schwimmen beibringen zu wollen - ich bin selbst ein recht geübter Schwimmer - hat bei den Damen vom Amt zu noch mehr Unruhe geführt: Warum auch sollte ein erwachsener Mann mit einem Kind ins Hallenbad gehen? Da kann es doch wohl nur einen Grund geben... 

Jene Mitarbeiterin hat ihre Warnungen vielleicht nur aus Wichtigtuerei ausgesprochen, oder um ihrem Wirken in der Familie nach vier Jahren der sinnlosen Gespräche(1) endlich einmal Bedeutung geben zu können; es ist aber auch Verleumdung im Sinne des §187 StGB.

In Anbetracht dessen, dass das Ertrinken zu den Haupt-Todesursachen bei Kindern und Jugendlichen zählt und die beiden zur Zeit dieser Niederschrift weiterhin nicht schwimmen konnten, gefährdete die betreffende Mitarbeiterin mit ihrer damaligen Intervention das Leben der Kinder, denn unweit der elterlichen Wohnung gibt es einen Bach, in dem kleine abenteuerlustige Nichtschwimmer ohne weiteres verunglücken können.

Auch durchkreuzte sie mit ihrer Intervention den elterlichen Auftrag, die Kinder zur Selbständigkeit zu erziehen (BGB §1626 Abs.2 S.1) - denn so kann man die beiden Kinder kaum aus den Augen lassen.

Von einer anderen Mitarbeiterin wurde ich als gewalttätig eingeordnet, wo ich einen Tobsuchtsanfall mit einem Klaps(2) auf den Po beendet hatte, statt den Jungen – wie es die hochkompetenten Erzieher und Nervenärzte bereits im Rahmen eines stationären Aufenthalts getan hatten – bis zur „Einsicht“, also bis er in der Ecke sass und schluchzte, allein in einen gepolsterten Raum einzusperren und währenddessen mit Gewalt die Türe zuzuhalten.

Während meine kleine Übertretung des §1631 BGB, also die Missachtung des kindlichen Rechts auf gewaltfreie Erziehung,  seine Rechtfertigung im §34 StGB finden kann (Rechtfertigender Notstand) und in der Abwendung einer Gefahr für den Jungen (der im Begriff war, meine Möbel inklusive schwerer Monitore umzureissen), war das zweistündige Einsperren des zu dem Zeitpunkt kaum 5-jährigen Kindes ein übler Fall von Freiheitsberaubung im Sinne des §239 StGB

Eindrucksvoll zeigt sich in dieser sadistischen Vorgehensweise die Ratlosigkeit unserer Fachleute, sobald ihre bevorzugten Beherrschungsmethoden – Auszeiten und Logische Konsequenzen(3) - versagen. Das Opfer der Bestrafung ist dabei immer „selber schuld“(4).

 

Beratung oder Tratsch?

 

Die Ansichten dieser beiden Sozialarbeiterinnen über mich wurden von diesen mindestens mündlich an das Jugendamt herangetragen, vielleicht um mich als Gefahr darzustellen und zwecks Schaffung einer Notwendigkeit, das laufende Verfahren fortzuführen. Der verunsicherten Mutter wurde dabei unter leiser Androhung nicht weiter bestimmter „Konsequenzen“ ein Abbruch des Kontaktes zu mir nahegelegt.

Das könnte in der Summe den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllen im Sinne des §164 StGB sowie den der Nötigung durch Bedrohung (§240 StGB).

Dieselbe Mitarbeiterin hat im Rahmen eines sogenannten „Clearings“ (dem Feststellen tragfähiger Beziehungen im Freundes- und Verwandtenkreis in Hinblick auf Unterstützung bei der Erziehung der eigenen Kinder) volle 30 Stunden damit zugebracht, über mich herzuziehen. Zu der Zeit war ich ja durchaus noch eine wichtige Bezugsperson für die beiden Buben, und so stand schliesslich irgendwann eines der Kinder mit dem Obstmesser vor ihr.

Diese Stunden des Tratsches und Erzeugens von Hass wurden trotzdem als Clearing abgerechnet – jedenfalls ist mir nichts Gegenteiliges bekannt.

Das vorgebliche Clearing wurde nicht nur gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen durchgesetzt, sondern die vorgenannte sachlich falsche Rechnung auch durchgewunken und mit Steuermitteln bezahlt; das wäre dann möglicherweise Betrug (am Jugendamt und im Sinne des §263 StGB) und/oder, wenn man in dieser Sache zusammengearbeitet hat, Untreue (im Sinne des §266 StGB) im Amt.

Meine angesichts von einem halben Dutzend involvierter Familienhelferinnen und nicht enden wollender fruchtloser „Beratung“ sicherlich berechtigte Nachfrage, ob diese Behörde wohl über ein unbegrenztes Budget verfüge, entlockte der Bereichsleiterin immerhin ein überhebliches Lächeln.

 

Bin ich hier etwa in der Geschlossenen? - Nein, ist öffentlich.

 

Der Tratsch wurde nun in die Öffentlichkeit getragen, wobei ich selbst zu der Veranstaltung erst später hinzugekommen bin: Die Öffentlichkeit, vertreten durch eine mit dem Jugendamt nicht verbundene Person, nämlich die Organisatorin des Patenschaftsprojektes, sowie fast alle in dieser Angelegenheit irgendwie verbundenen externen Mitarbeiterinnen der Behörde wurden über die ertratschten und teilweise intimen Details meiner Beziehung zur (abwesenden) Mutter der Kinder „aufgeklärt“:

Mir wurde unter anderem, ich war gerade hinzugekommen, vor versammelter Mannschaft vorgeworfen, der Aufforderung zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr nicht gefolgt zu sein.

Selbst wenn die Mutter mit einer Behördenvertreterin über solch private Dinge redet, dürfen diese nicht ohne das Einverständniss aller Beteiligten weitererzählt werden – auch nicht an die Auftraggeberin Jugendamt. Daher war das nicht nur taktlos, sondern auch eine mehrfache Verletzung von Privatgeheimnissen im Sinne des §203 StGB.

Es war zudem ein Verstoß gegen meine sexuelle Selbstbestimmung (denn ich möchte diese Dinge vielleicht nicht in der grossen Runde diskutieren oder diskutiert sehen) - ein Verstoss, der allerdings nur im Arbeitsrecht strafrechtliche Relevanz entfalten könnte - und es dürfte - wieder einmal - Verleumdung im Sinne des §187 StGB gewesen sein, denn der Subtext des Vorwurfs war für alle Anwesenden mehr als deutlich herauszuhören:

Wenn ich als Mann bei diesem einmaligen Angebot nicht sofort zugreife, so bevorzuge ich doch garantiert kleine Jungs.

Dabei bin ich vielleicht noch relativ gut weggekommen. Über einen ebenfalls mit der Mutter der Kinder befreundeten Unternehmer wurde in dem Treffen gesagt, er sei „vermutlich“ Scientologe und versuche mit „Psychomethoden“, die Mutter zu beeinflussen. 

 

 

Die Muräne

 

Die Mutter wiederum wurde von einer weiteren externen Mitarbeiterin unter Androhung nicht näher bestimmter Konsequenzen dazu gedrängt, per Unterschrift auf bürgerliche Rechte zu verzichten: Sie müsse den internen und externen Mitarbeitern des Jugendamtes jederzeit, auch ohne Ankündigung, Zugang zu Ihrer Wohnung gestatten (und hat das, einmal in meinem Beisein und gegen meinen Protest, auch getan):

Das könnte den Tatbestand der Nötigung im Sinne des §240 StGB erfüllen und ist zudem ein fortwährender Verstoss gegen das Grundrecht auf Privatsphäre. Die betreffende Mitarbeiterin ist wie eine Muräne in die Wohnung eingedrungen, hat den Kindern kurz Angst eingejagt und verschwand dann wieder. Der Familienname der Frau reimt sich treffenderweise auf „Buh!“.

Zu einem späteren Zeitpunkt hat uns die gleiche Mitarbeiterin mit ihrem Beharren auf einem ungünstig gelegenen Termin wissentlich einen Kurzurlaub sabotiert - die Mutter hatte leider nicht den Mut sich dieser Person zu widersetzten und war nach dem Termin vorhersehbar aus psychischen Gründen ausserstande, den schon gebuchten Urlaub noch rechtzeitig anzutreten. Das könnte ein Verstoss gegen § 226 BGB gewesen sein:

„Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie den Umständen nach nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.“

Aber wahrscheinlich war der optimal gefüllte Terminkalender einfach nur viel wichtiger als das Wohl der Kinder.

 

 

Kindeswohlgefährdung?

 

Wohlgemerkt: In diesem ganzen Trubel lag eine Kindeswohlgefährdung nach „fachlicher“ Beurteilung der externen Jugendamts-Mitarbeiterinnen überhaupt nicht vor - wobei mir nicht klar ist, wie sie zu ihrer Aussage gekommen sind:

Einerseits hatten sie sich mit den Kindern in den bis dahin vier Jahren der Intervention gar nicht beschäftigt. In den Terminen, bei denen ich zugegen war, habe ich nicht bemerkt, dass seitens der zahlreichen externen Mitarbeiterinnen irgendein Draht zu den Kindern bestanden hätte. Sie konnten die beiden völlig verschieden aussehenden Kinder nicht einmal auseinanderhalten.

Andererseits ist eine solche Einschätzung wegen der dazu notwendigen körperlichen Untersuchung Sache des Arztes.

Bereits vorhandene Gutachten der Kinderärzte wurden jedoch über den gesamten Zeitraum ignoriert, ebenso die zu dem damaligen Zeitpunkt recht positiven Stellungnahmen durch Kindergarten und Schule zur jüngsten Entwicklung der Kinder.

 

Schlüsse


Vielleicht hatte sich die Mutter anfangs zu positiv über die neue Situation geäussert und man war bei Jugendamt und Vertragspartnern alarmiert, als in wenigen Tagen gemeinsam und durchaus familiär verbrachter Zeit – darunter wie erwähnt ein paar Tage in einer Jugendherberge – so viel mehr bewirkt war als in den ganzen vorangegangenen Jahren hochqualifizierter Plauderei.

Ein Grund mag die Angst der beteiligten Mitarbeiter um den eigenen Job gewesen sein. Wenn das so sein sollte, wenn also nicht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht, sondern das der Mitarbeiter, so wäre schon das allein eine Katastrophe für die Legitimation der ganzen Institution. Doch die Realität ist noch übler: Es geht um viel Geld:

Jeder Fall bringt den Unternehmen der Sozialindustrie einen knapp fünfstelligen Betrag pro Jahr ein: Zwei Stunden vor Ort, Vor- und Nachbereitung, Anfahrt - mal 52 Wochen, mal rund 50 Euro pro Stunde (hier waren es teilweise sogar tägliche Termine), 2014 kamen so rund 9 Milliarden Euro zusammen(5) . Jugendämter und Sozialunternehmen sind mindestens über die exzessive Auftragsvergabe – das Budget wird meist mitbestimmt -  und scheinbar auch über politische Freundschaften(6) eng miteinander verflochten.

Das Zusammenspiel der Jugendämter mit der Sozialindustrie weist neben diesen Anzeichen von Vetternwirtschaft und organisierter Kriminalität auch Kennzeichen auf, wie man sie normalerweise eher in Diktaturen vermutet:

Externe Mitarbeiter einer mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Behörde, ausgestattet mit der Fiktion der Unfehlbarkeit, denunzieren den Bürger willkürlich oder nach persönlicher Zu- oder Abneigung bei ebendieser Behörde, die daraufhin Massnahmen durchsetzt, gegen die sich der Bürger kaum wehren kann.

Wonach klingt das?

Für mich klingt es nach Willkür, nach Stalinismus und Gestapo, nach dem gesunden Volksempfinden der nationalsozialistischen Gerichtsbarkeit – und nach Jugendamt und Familiengerichten.

 

In meinen Vorschlägen, was zu ändern sei, spreche ich auch eine Budgetkürzung an. Eine solche erwarte ich natürlich nicht ernsthaft - das wäre naiv: 

Einerseits hat man Angst vor der öffentlichen Meinung. Eine Kürzung könnte ja so dargestellt werden, als wollte man den Kindern etwas wegnehmen: Das ist ausgezeichnetes Wahlkampfmaterial – für den politischen Gegner. Wer möchte da den ersten Schritt tun. Andererseits stammt wohl ein nicht ganz geringer Teil der Parteispenden aus den grosszügigen Vergütungen eben jener Parteigenossen, denen von ihren Parteien Manager- und Verwaltungsratsposten in dieser Industrie zugeschanzt werden(6)

Ideologie, Parteien- und Konzernwohl, Presseecho oder schlicht die Gewerbesteuereinnahmen sind zu vielen unserer Politiker wichtiger, als die Belange der Gesellschaft. „Menschen von grossen und reinen Absichten“ (Clausewitz) sind leider rar.

 

Dabei liegen manche Verbesserungen – nicht nur in diesem Bereich des Öffentlichen Dienstes - eigentlich auf der Hand - es ist die bewusstere und effizientere Nutzung bestehender Ressourcen:

Im erwähnten Treffen im Jugendamt regte ich an, insbesondere zu Alleinerziehenden künftig auch einmal Handwerker zu schicken, die zum Beispiel ein Auge auf Missstände und Gefahrenstellen im Haushalt haben und diese im Sinne des Schutzes der Kinder auch gleich beseitigen könnten – so wie ich es als allererstes getan hatte: Offene Steckdosen, kippelnde Schränke und Kommoden, undichte Abflüsse oder auch die Installation eines Bidet-Aufsatzes auf das WC(7).

Der Handwerker würde das Jugendamt – und damit den Steuerzahler - pro Stunde auch nicht mehr kosten, als die Plaudertanten aus der Sozialindustrie. Nur käme etwas Produktives dabei heraus.

Das sei nicht ihre Aufgabe, hat mir die junge Referatsleiterin amüsiert geantwortet.

 

Anmerkungen und Quellen

 

  1. Ich stelle nicht in Abrede, dass auch Gutes bewirkt wird. Ein Beispiel ist die Unterstützung im ständigen Kampf alleinerziehender Mütter kleiner Kinder mit dem Arbeitsamt. Vorgesetzte bekommen für jede noch so widersinnigen Vermittlung eine Prämie, und sogar alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern werden zu jeder Zeit für offenkundig sinnlose Vermittlungsversuche einbestellt - um bei Nichterscheinen die Leistung zu kürzen. Das habe ich in diesem Fall auch mehrfach miterlebt. Artikel von einer Insiderin zum Thema auf der mittlerweile eingestellten Huffingtonpost.de (bei archive.org).
  2. Getriggert? Hier meine Stellungnahme.
  3. Eine sehr empfehlenswerte Diskussion der „Auszeiten“ und „Logischen Konsequenzen“ – und wie ein würdigerer Umgang mit dem Nachwuchs aussehen kann - gibt es auf gewuenschtestes-wunschkind.de
  4. Der original Text aus dem Schulbuchverlag(5.Klasse) zum Abschreiben zwecks Bestrafung ist mir leider verlorengegangen. Er besteht aus einer Litanei von Anklage und Beschuldigung und trieft vor geheuchelter Empathie: "Dass Du jetzt hier sitzt und diesen Text abschreiben musst, ist Deine eigene Schuld....", "Weil ich eine Kleinigkeit falsch gemacht habe...", "Vielleicht war das mein Fehler...", "Wenn jeder so gedankenlos wäre...", "Vielleicht denkst Du mal drüber nach..." und so weiter.
    "Wenn man die Geschichte erforscht (…), dann wird man völlig von Ekel erfüllt, nicht wegen der Taten der Verbrecher, sondern wegen der Strafen, die die Guten auferlegt haben"(Rilke).
  5. Die Welt: Das Milliardengeschäft mit den Heimkindern
  6. Udo Ulfkotte: Die Asylindustrie
  7. Ein Bidet-Aufsatz für die Toilette wurde von beiden Kindern angenommen und die „Wandmalereien in Braun" - eines der Hauptprobleme bis dahin - hörten sofort auf.

 

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