Kritikpunkt 2:
Wärmepumpen emittieren einen niederfrequenten Brummton.
Die Pressemitteilung Nr.6 des Umweltbundesamtes vom 13.03.2017 sowie mehrere Veranstaltungen zum Thema zeigen, dass das Problem längst bekannt ist:
„Beschwerden über tieffrequente Geräusche oder sogenannte Brummton-Phänomene haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen – vor allem dort, wo Menschen wohnen. Gerade in den sonst ruhigen Wohngebieten wird das leise Dauerbrummen von Luftwärmepumpen, Klimaanlagen oder Heizwerken zum Teil als störend wahrgenommen – selbst wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.“(1)
In verschiedenen Vorträgen wurde auf bestehende gesetzliche Regelungslücken hingewiesen. So heisst es in einem Vortrag von Dr. Martin Schröder, München:
„Werden die problematischen haustechnischen Anlagen als Einzelvorhaben ausgeführt, so unterliegen sie regelmäßig keiner präventiven behördlichen Kontrolle. Die Bewältigung der Konflikte, die durch tieffrequenten Lärm in der Umgebung von Anlagen hervorgerufen werden, werden dem Instrumentarium der nachträglichen Bewältigung vorbehalten ..“
Und weiter:
„Zwar gibt es für diese Anlagen materiell-rechtliche Pflichten (...), doch liegt hier das Risiko einer rechtswidrigen Verursachung schädlicher Umwelteinwirkungen durch tieffrequenten Lärm bei den betroffenen Nachbarn. Angesichts der zu erwartenden Zunahme der problematischen haustechnischen stationären Anlagen im Wohnumfeld und der damit einhergehenden Schwierigkeit, die konkreten Verursacher zu identifizieren, ist diese Risikoverteilung nicht mehr angemessen.“ (2)
Eine Kontrolle der ordnungsgemässen Installation gibt es nicht. Eine Handlungsverpflichtung der Immissionsschutz-Behörden bei Anwohner-Beschwerden fehlt. Wer betroffen ist, ist auf sich selbst gestellt. Handhabe gibt es (auch mangels klar festgelegter Grenzwerte oder standardisierter Messverfahren) keine, dafür aber eine wichtige Empfehlung:
Suchen Sie das Gespräch mit dem Verursacher.
(... wenn Sie ihn finden ...)
Seite 1 - 2 - 3 - 4